Rechtsprechung
LG Berlin, 12.08.2016 - 65 S 108/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Balkonanbau ist eine Modernisierung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Balkon erweitert Nutzfläche und verbessert Frischluftzufuhr!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Balkonanbau als Modernisierungsmaßnahme
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.02.2016 - 11 C 253/15
- LG Berlin, 12.08.2016 - 65 S 108/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85
Wohnungseigentum; Kabelanschluß; Breitbandkabelnetz; Gemeinschaftsantenne; …
Auszug aus LG Berlin, 12.08.2016 - 65 S 108/16
Der Maßstab, nach dem beurteilt werden muss, ob der Wohnwert verbessert wird, ist dem gemäß auch nicht die Wertung des derzeitigen Mieters, sondern allein die Verkehrsanschauung (vgl. KG, Rechtsentscheid vom 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85, NJW 1985, 2031,zit. nach beck-online).
- LG Berlin, 23.07.2019 - 67 S 318/15
Wohnraummiete: Duldungspflicht des Mieters zur Anbindung der Wohnung an eine …
Der Maßstab, nach dem beurteilt werden muss, ob der Wohnwert verbessert wird, ist demgemäß auch nicht die Wertung des derzeitigen Mieters, sondern allein die Verkehrsanschauung (vgl. KG, Rechtsentscheid vom 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85, NJW 1985, 2031, zit. nach beck-online; LG Berlin, Urteil vom 12. August 2016 - 65 S 108/16, juris Tz. 6f).Soweit die Beklagte einwendet, der ohnehin zweite Balkon sei nicht besonnt und überdacht von dem des 2. OGs, stellt die mögliche Verdunkelung keinen so schwerwiegenden Nachteil dar, dass damit der Nutzungsteil durch einen Balkon verloren geht, der zudem darin begründet ist, dass das Küchenfenster zu einer Balkontür vergrößert wird und hierdurch ein größerer Lichteinfall ermöglicht wird, was in der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 1. Oktober 2015 - 18 S 113/15) keine Berücksichtigung gefunden hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 12. August 2016 - 65 S 108/16, juris Tz. 6 - 16).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.04.2017 - 24 C 224/16 Für Maßnahmen, die dem Vermieter aus baurechtliehen Gründen nicht erlaubt sind, besteht kein Duldungsanspruch (LG Berlin, Urteil v. 12.08.2016, 65 S 108/16, Rn. 17- iuris;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 12. Aufl., § 555 b BGB, Rn. 91).